Gemeinnützigkeit

Für Ihre Spenden und Zuwendungen erhalten Sie von uns eine Bestätigung, die Sie bei Ihrer Steuererklärung abzugsfähig geltend machen können.


Alle Spenden und Zuwendungen werden allein zur Verwirklichung der gemeinnützigen Zwecke eingesetzt. Unsere Gemeinnützigkeit wurde vom Finanzamt für Körperschaften I in Berlin zuletzt mit Schreiben vom 17.08.2022 bestätigt.


Wir wurden vom Finanzamt für Körperschaften I in Berlin mit Schreiben vom 14.12.2017 (Aktenzeichen des Feststellungsbescheids: 27/612/05980F131) und Wirkung zum 1.1.2018 gemäß §52 Abs.2 Satz 1 der Abgabenordnung mit folgenden Zwecken als gemeinnützig anerkannt: 


01

Förderung von Wissenschaft und Forschung


02

Förderung
der Bildung


03

Förderung des demokratischen Staatswesens


04

Förderung der internationalen Gesinnung und der Völkerverständigung


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